LBHB22 - 061600C
Material zu 06.16 Kunststoff halogenfrei
Langtext:
Das Verwenden nachstehend angebotener Materialien zu den angegebenen Positionen der ULG 06.16 wird vereinbart:
Betrifft Position(en):
Alle Kunststoffteile sind halogenfrei. Halogenfrei bedeutet, dass Halogene (chemische Elemente wie Fluor, Chlor, Brom und Jod) weder im Kunststoff noch als Zusatzstoff, etwa als Flammschutzmittel, im Produkt enthalten sind.
Pos. Text:
061600 Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als...
Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise einkalkuliert.
BAS: -
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