LBHB18 - 033304A
Stillliegezeit Gerät dukt.Guss-Pf. d
Langtext:
Ohne Bedienungsmannschaft bei einer ununterbrochenen Stillliegezeitdauer über zwei Arbeitstage. Der Auftragnehmer wird mindestens 1 Woche vor Eintreten der Stillliegezeit darüber in Kenntnis gesetzt. Abgerechnet wird in Arbeitstagen.
Pos. Text:
033304 Stillliegezeiten von Geräten und Maschinen für duktile (dukt.) Guss-(Pf.) Pfähle, die der...
Stillliegezeiten von Geräten und Maschinen für duktile (dukt.) Guss-(Pf.) Pfähle, die der Auftraggeber zu vertreten hat.
BAS: -
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