LBHB22 - 141209A Pölzen der Decken m Pos. Text:141209 Decken für die gesamte Dauer der Arbeiten pölzen und Pölzung wieder entfernen. | Auch für...Decken für die gesamte Dauer der Arbeiten pölzen und Pölzung wieder entfernen.Auch für angeordnete Unterstellungen im darunterliegenden Geschoß. Abgerechnet wird die Länge der gepölzten Auflager. Ohne Stemm- und Nachputzarbeiten. BAS: 541 Fangssysteme herstellen nach lfm Preis, Detailkalkulation