LBHB22 - 141209A

Pölzen der Decken m




Pos. Text:
141209 Decken für die gesamte Dauer der Arbeiten pölzen und Pölzung wieder entfernen. | Auch für...

Decken für die gesamte Dauer der Arbeiten pölzen und Pölzung wieder entfernen.

Auch für angeordnete Unterstellungen im darunterliegenden Geschoß.

Abgerechnet wird die Länge der gepölzten Auflager.

Ohne Stemm- und Nachputzarbeiten.



BAS: 541 Fangssysteme herstellen nach lfm


Preis, Detailkalkulation

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