Geradestemmen von Leibungen von ausgebrochenen Öffnungen im Mauerwerk aus Ziegeln, Hochlochziegeln oder Hohlblocksteinen.
Das Entsorgen der Baurestmassen ist in den Einheitspreis einkalkuliert.
Abgerechnet wird das Flächenmaß (Leibungstiefe x Leibungslänge).