Einmündung in einen bestehenden, in Betrieb befindlichen (nicht schliefbaren) Rohrkanal ohne Unterschied des Durchmessers, durch Einbauen eines Abzweigers, einschließlich des vorsichtigen Freistemmens der Anschlussmuffe, und dem Auswechseln anschließender Teile durch Zuschnitte. Einmündungsrohr bis DN300.