Einschränkung der Geräteauswahl:
Geräte und Maschinen für Ortbeton-Ramm/Bohrpfähle vorbereiten, an- und abtransportieren, auf- und abbauen sowie beistellen (vorhalten) in erforderlicher Anzahl und Art, einschließlich Umstellen im Bereich der Baustelle oder eines Baustellenabschnittes.