Ohne Bedienungsmannschaft bei einer ununterbrochenen Stillliegezeitdauer über zwei Arbeitstage. Der Auftragnehmer wird mindestens 1 Woche vor Eintreten der Stillliegezeit darüber in Kenntnis gesetzt. Abgerechnet wird in Arbeitstagen.
Stillliegezeiten von Geräten und Maschinen für Fertigteil- (Ft.) Rammpfähle, die der Auftraggeber zu vertreten hat.