Schutz von Baugruben (Gruben)-Böschungen mit einer armierten Baufolie. Die Folie wird mindestens 1 m über die Böschungskrone gezogen und durchgehend verankert, mit Überlappungen von mindestens 25 cm. Der Böschungsfuß ist genagelt. Abgerechnet wird das Flächenmaß der abgedeckten Fläche ohne Überlappungen.