Beim Abtragen von Holzeinlagen (z.B. Holzstammeinlagen mit einem Umfang über 30 cm oder Holzeinbauten (z.B. Pfahlköpfe)).
Abgerechnet wird das Raummaß des Holzes (m3).
Aufzahlung (Az) auf Aushub Lockerboden (AKL) bei Fundamenten und Unterfangungen (Fund.) für Erschwernisse beim Abtragen oder Durchörtern von Einzelhindernissen (Freilegen, Lösen und Laden) mit einem Einzelausmaß über 0,1 bis 10 m3, ohne Sprengmöglichkeit, einschließlich Zerkleinern auf das zum Fördern erforderliche Maß.