Bestehend aus Stehern, mindestens 8 x 8 cm, im Abstand von höchstens 2 m in den Boden geschlagen und einer Sparschalung.
Schutzzaun bis 1,8 m Höhe, zum Sichern von Bäumen und deren Wurzelstöcke oder von Pflanzenbeständen, einschließlich Entfernen und Entsorgen des Schutzzaunes nach Aufforderung durch den Auftraggeber.