Gehbelag aus Schiffboden oder Brettern. Behandelter Holzabfall 0,021 t/m2
Holzfußböden getrennt nach Ober- und Unterböden (wie Polsterhölzer oder Blindboden) einschließlich der Sessel- oder Sockelleisten und Türstaffeln, ohne Beschüttung oder Dämmung, abbrechen (abbr.).