Gebrauchsüberlassung.
Riegelgerüst, nach Wahl des Auftragnehmers, als Arbeitsgerüst in Schächten (z.B. Aufzugsschächte). Etwaige Riegellöcher nach dem Gerüstabbau ausmauern und beidseitig verputzen. In jedem Geschoß einen Pfostenbelag herstellen und darauf die erforderliche Höhe Zwischengerüst aufstellen. Abgerechnet wird die Summe der waagrechten Gerüstflächen im Schacht (auch der Zwischengerüstflächen) nach der Grundrissfläche.