Schutzdach freistehend (z.B. Fußgänger-Schutzpassage) einschließlich Unterkonstruktion, bestehend aus einem Schutzdach mit einer Blende von mindestens 50 cm Höhe und einer Schutzdachauskragung von mindestens 1,5 m staubdicht.Schutzdachhöhe bis 4,5 m und 3 m Breite.