Elektrohammer, Mauerfräsen, Trennscheibengeräte, Rüttler und dergleichen, ohne Arbeiter, einschließlich der Einsatzteile wie z.B. Meißel oder Bohrer. Trennscheiben werden nach dem tatsächlichen Verbrauch gegen Nachweis gesondert vergütet. Eine zusätzliche Verrechnung von An- und Abtransport erfolgt nicht.