Reinigen der Hof- und Verkehrsflächen sowie PKW-Abstellplätze, einschließlich Rigole und Einlaufschächte. Abgerechnet wird die tatsächlich gereinigte Fläche, bei Stiegen die horizontale Fläche.
Schlussreinigung außerhalb des Gebäudes (z.B. durch Abkehren und Abspritzen der Verkehrswege, Entleeren der Schmutzfangeimer bei den Entwässerungsanlagen, Einsammeln der Abfälle) einschließlich Entsorgen.