Abgerechnet wird die Bodenfläche der gereinigten Räume, bei Stiegen die horizontale Fläche.
Schlussreinigung des gesamten Gebäudes, vom Keller bis zum Dachboden mit Balkonen und Terrassen, vor Übergabe an die Benützer. Reinigungsmethode nach Erfordernis (z.B. durch Waschen, Wischen, Saugen). Abfälle und Verunreinigungen sammeln, zusammenkehren und entsorgen. Zu reinigen sind z.B.;- Fußböden einschließlich Sockelleisten- Stiegen einschließlich Geländer und Handläufe- Fenster und Türen, einschließlich Stöcke, Zargen, Rahmen und Verkleidungen- Sohlbänke und Parapettabdeckungen- Einrichtungen einschließlich der Armaturen (z.B. WC-Schalen, Waschbecken, Badewannen, Duschen, Herde und Heizkörper)- Wandverkleidungen aus Fliesen oder abwaschbaren Kunststoffbelägen- elektrische Schalter und Dosen- Beleuchtungskörper- Einbaumöbel- Aufzugsportale einschließlich Kabine des Aufzuges