Zwischenreinigung des Gebäudes oder von Gebäudeteilen (nur auf besondere Anordnung des Auftraggebers). Abfälle und Verunreinigungen sammeln, zusammenkehren und entsorgen. Fußböden, Sanitär- und Heizungsgegenstände, Parapettabdeckungen sowie Sohlbänke staubfrei machen. Abgerechnet wird die Bodenfläche der gereinigten Räume, bei Stiegen die horizontale Fläche.