Fassadengliederungen, Bildhauerarbeiten und Ornamente (Fass.Gliederungen) vom Auftraggeber beigestellt, versetzen und entsprechend verankern, einschließlich Vorbereiten des Untergrundes, Ausgießen der Montageöffnung und Angleichen der Teile an die angrenzenden Zierglieder, Fassadenteile oder an den Verputz. Im Positionsstichwort ist die Stückmasse angegeben.