Aufzahlung (Az) auf das Instandsetzen von Außenputz (AP), ohne Unterschied der Art des Untergrundes und des Putzes, für das Schließen (Verputzen) von Schlitzen, die nicht mit einem Putzträger überspannt oder ausgemauert sind, im Zuge der Putzarbeiten.
Für Schlitze mit einer Tiefe über der zweifachen Nennputzdicke sowie über dem Ausmaß des vierfachen Querschnittes der Leitungen.