Aus unbewehrtem Beton, Festigkeit bis C25/30.
Aufzahlung (Az) auf Aushub Graben für Leitungen und Schächte für Erschwernisse beim Abtragen oder Durchörten von Einzelhindernissen (Freilegen, Lösen und Laden) mit einem Einzelausmaß über 0,1 bis 10 m3, ohne Sprengmöglichkeit, einschließlich Zerkleinern auf das zum Fördern erforderliche Maß.