Mit Putzträgern bekleidete Rohre einschließlich der Trägerkonstruktion, in verbleibenden Wänden. Baustellenabfälle 0,02 t/m
Rohre, ausgenommen Elektroverrohrungen, einschließlich der Befestigungen, Form- und Verbindungsstücke abbrechen (abbr.).
Im Positionsstichwort ist der Innendurchmesser angegeben.