Polsterhölzer einschließlich Blindboden.
Behandelter Holzabfall 0,018 t/m2
Holzfußböden getrennt nach Ober- und Unterböden (wie Polsterhölzer oder Blindboden) einschließlich der Sessel- oder Sockelleisten und Türstaffeln, ohne Beschüttung oder Dämmung, abbrechen (abbr.).