Aufzahlung (Az) auf Leitseile für Sonderführungen wie z.B. Kurven, Kreuzungen, Verzweigungen und dergleichen, gemäß Planungsgrundlage:
Sicherungsseil aus nicht rostendem Stahl (Leitseil) für bewegliche Anschlagpunkte zur Absicherung von Arbeitnehmern, samt Befestigung (Halterung) an tragenden Bauwerksteilen, einschließlich Nachweis der Tragfähigkeit gemäß ÖNORM, ohne Unterschied, ob waagrecht, lotrecht oder schräg montiert.