Vorhalten, ohne Unterschied der Anzahl und, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit.
Baustellensicherung mit Warnleuchten gemäß den geltenden Vorschriften (z.B. zur Sicherung von Gerüsten, vorspringenden Einrichtungen) bei Dunkelheit, mit Netzanschluss oder Batteriebetrieb, nach Wahl des Auftragnehmers.