Vorhalten, ohne Unterschied ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Stück x Wochen).
Hinweistafeln (z.B. Warnschilder, Wegweiser) ohne Unterschied des Materials, des Beschriftungsinhaltes oder der Grafikzeichen, im Baustellenbereich an Objektteilen oder Gerüsten, einschließlich Tragkonstruktionen montiert. Im Positionsstichwort ist das Flächenmaß der Tafel angegeben.