Vorhalten ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit.
Verkehrszeichen gemäß StVO nach Angabe des Auftraggebers oder nach dem vom Auftragnehmer festgestellten Erfordernis. Tragkonstruktionen, nach Wahl des Auftragnehmers, sind in den Einheitspreis einkalkuliert.