Für das Ausarbeiten der statischen Berechnungen und der Konstruktionspläne (Schalungs-, Bewehrungs- und Werkstattpläne) durch den Auftragnehmer, geprüft von einem befugten Ziviltechniker. Der vom Auftragnehmer beauftragte befugte Ziviltechniker (ZT) wird dem Auftraggeber unverzüglich nach Auftragserteilung bekannt gegeben. Die Unterlagen werden in fünffacher Ausführung so rechtzeitig übergeben, dass die Überprüfung noch vor dem Durchführen der Arbeiten möglich ist.
Sonderkosten der Baustelle.