Fassade: Schadensgrad über 25 bis 50 %
Aufzahlung (Az) auf das Instandsetzen von Fassaden (AP), einfach gegliedert (einf.gg), für einen abgeschrägten Untergrund unter den Verblechungen (Resche) (z.B. von Gesimsen, Sohlbänken), ohne Unterschied des Beschädigungsgrades.- einschließlich Entsorgen der Baurestmassen.Breite: bis 0,5 m