Bei Leitungen oder Leitungstrassen über 0,5 bis 1 m breit.Höhenlage der Leitung über Baugrubensohle: Leitungsart:
Aufzahlung (Az) auf Aushub von Fundamenten und Unterfangungen (Fund.) für Erschwernisse bei Leitungsquerungen (Leitungsquer.), ohne Unterschied der Höhenlage und der Länge, einschließlich Sichern und Schützen.