Ränder von bituminösen Fahrbahn- oder Gehsteigdecken, bituminöse Tragschichten oder sonstige bituminös gebundene Schichten, schräg oder lotrecht, nach Anordnung des Auftraggebers, geradlinig schneiden, einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Im Positionsstichwort ist die Dicke angegeben.