Vorhalten, ohne Unterschied ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit.
Hinweistafeln (z.B. Warnschilder, Wegweiser) ohne Unterschied des Materials, des Beschriftungsinhaltes oder der Grafikzeichen, im Baustellenbereich an Objektteilen oder Gerüsten, einschließlich Tragkonstruktionen montiert. Im Positionsstichwort ist das Flächenmaß der Tafel angegeben.