Für das Durchbohren von Stahleinlagen mit einem Durchmesser über 2,01 cm2. Abgerechnet die Summe der durchtrennten Flächen der Stahleinlagen in cm2 (= VE).
Aufzahlung (Az) auf Bohrungen in Wänden und Decken aus Mauerwerk, unbewehrtem Beton, Stahlbeton oder Mantelbeton.