LBHB19 - 141209A

Pölzen der Decken m




Pos. Text:
141209 Decken für die gesamte Dauer der Arbeiten pölzen und Pölzung wieder entfernen. Betrifft auch...

Decken für die gesamte Dauer der Arbeiten pölzen und Pölzung wieder entfernen. Betrifft auch angeordnete Unterstellungen im darunterliegenden Geschoß. Abgerechnet wird die Länge der gepölzten Auflager. Ausgenommen sind Stemm- und Nachputzarbeiten.



BAS: 395 Decke unterstellen


Preis, Detailkalkulation

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