Allgemeinbeleuchtung für die Hauptverkehrswege im Freien (z.B. Wege, Straßen, Lagerplätze). Die Beleuchtungsstärke beträgt mindestens 7 Lux. Alle Leuchten, Schalter und Leitungen sind in den Einheitspreis einkalkuliert. Das Installationsmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers.