Bestandsaufnahme oder Beweissicherung von Anlagen fremder Rechte (z.B. Quellen und Fischteiche) oder des Zustandes von benachbarten Gebäuden durch einen vom Auftragnehmer bestellten Sachverständigen oder Ziviltechniker, zur späteren Feststellung etwaiger Bauschäden, die durch die Bautätigkeit entstanden sind. Erstellen von Protokollen mit Lichtbildern im Beisein des Eigentümers. Der Sachverständige oder Ziviltechniker ist dem Auftraggeber bekannt zu geben. Unterlagen werden in zweifacher Ausfertigung vor Beginn der Arbeiten dem Auftraggeber übergeben.Betrifft Position(en):
Einbauten und Beweissicherung.