LBHB19 - 011316A

Beleuchtung in Gebäude Stk



Langtext:

Abgerechnet wird die Anzahl der Anlagen.
Planungsangabe:


Pos. Text:
011316 Allgemeinbeleuchtung für die Hauptverkehrswege in Gebäuden (z.B. Flure, Schleusen,...

Allgemeinbeleuchtung für die Hauptverkehrswege in Gebäuden (z.B. Flure, Schleusen, Treppenhäuser, Tiefgaragen, Keller). Die Beleuchtungsstärke beträgt mindestens 15 Lux. Alle Leuchten, Schalter und Leitungen sind in den Einheitspreis einkalkuliert. Das Installationsmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers.



BAS: -


Preis, Detailkalkulation

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