Bei beidseitig bis 15 mm dicken beplankten Wänden, für eine Wandhöhe über 4,2 bis 5 m.
Aufzahlung (Az) auf die Positionen Ständerwände für die Erschwernisse bei Wandhöhen über 3,2 m, einschließlich Beistellen der Gerüstungen aber ohne konstruktive Maßnahmen, abgerechnet die Länge der Wand, die über 3,2 m hoch ist, mal der Gesamthöhe.