Strahlen der Betonfläche einschließlich der freigelegten Schadflächen (z.B. Sandstrahlen, quarzfreies Granulatstrahlen, aber nicht mit Stahlschrott), einschließlich Entsorgen der Baurestmassen. Abreißfestigkeit der behandelten Flächen mindestens 1,5 N/mm2. Abgerechnet wird einschließlich der freigestemmten Wandflächen.