Aufzahlung (Az) auf Innenputz (auch Instandsetzungs-Innenputze), ohne Unterschied der Art des Untergrundes und des Putzes, im Zuge der Putzarbeiten, für das Schließen von Schlitzen und Durchbrüchen, die größer als der 4-fache Querschnitt der Leitungen und nicht mit einem Putzträger überspannt oder ausgemauert sind