Mit Bedienungsmannschaft bei einer ununterbrochenen Stillliegezeitdauer bis zu zwei Arbeitstagen (Montag bis Freitag). Abgerechnet wird in Arbeitsstunden, bei ganzen Tagen der durchschnittliche Arbeitsstundeneinsatz je Tag in der letzten Lohnwoche, höchstens aber 10 Arbeitsstunden.
Stillliegezeiten von Geräten und Maschinen für Schlitzwände, die der Auftraggeber zu vertreten hat.