Beim Abtragen von Holzeinlagen (z.B. Holzstammeinlagen mit einem Umfang über 30 cm oder Holzeinbauten (z.B. Pfahlköpfe)). Abgerechnet wird das Raummaß des Holzes.
Aufzahlung (Az) auf Aushub von Fundamenten und Unterfangungen (Fund.) für Erschwernisse.