Vorhalten ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Meter x Wochen).
Frei aufgestellte Betonschutzwand mit Auslenkbegrenzung nach Wahl des Auftragnehmers. Aufhaltestufe gemäß Norm, mindestens 80 cm hoch. Abgerechnet wird die jeweils gebrauchsfertig aufgestellte Länge (ohne etwaige zwischengelagerte Elemente).