Bestandsaufnahme oder Beweissicherung von Anlagen fremder Rechte (z.B. Quellen und Fischteiche) oder des Zustandes von benachbarten Gebäuden durch den Auftragnehmer, zur späteren Feststellung etwaiger Bauschäden, die durch die Bautätigkeit entstanden sind. Erstellen von Protokollen mit Lichtbildern im Beisein des Eigentümers. Die Unterlagen werden in zweifacher Ausfertigung vor Beginn der Arbeiten dem Auftraggeber übergeben.Betrifft Position(en):
Einbauten und Beweissicherung.