Dämmstoffdicke:
Aufzahlung (Az) auf die Positionen WDVS mit Korkdämmplatten (ICB), für die Ausführung eines durchgehenden Brandschutzstreifens als WDVS mit Mineralwolledämmplatten (MW) mit einer Höhe von 20 cm, im Bereich des Deckenrostes (Abstand bis zur Sturzkante etwaiger Fensteröffnungen bis 50 cm), Unterputz in der Nennschichtdicke des angrenzenden Fassadenbereiches. Abgerechnet wird die Länge der Brandschutzstreifen gemessen im Rohbaumaß. Die jedenfalls notwendige zusätzliche mechanische Befestigung (Dübel) wird in gesonderter Position vergütet. Im Positionsstichwort angegeben ist die Dämmstoffdicke.