Bei beidseitig bis 15 mm dicken beplankten Wänden, für eine Wandhöhe über 4,2 bis 5,0 m.
Aufzahlung (Az) auf die Positionen Ständerwände aller Art für die Erschwernisse bei Wandhöhen über 3,2 m, einschließlich Beistellen der Gerüstungen aber ohne konstruktive Maßnahmen, abgerechnet die Länge der Wand, die über 3,2 m hoch ist, mal der Gesamthöhe.