Aufzahlung (Az) auf die Positionen Ständerwände mit Gipskartonplatten für das Verwenden von imprägnierten Gipskartonplatten, ohne Unterschied der Dicke oder Art, anstatt normaler Gipskartonbauplatten oder Gipskartonfeuerschutzplatten (GKF), abgerechnet die imprägnierte Wandfläche der Ständerwand. Für Ausschnitte und Öffnungen gelten die Abrechnungsregeln für Ständerwände.