Mauerwerk wieder aufmauern, ohne Unterschied der Ziegelart, Höhe über 3,2 bis 5,0 m.
Aufzahlung (Az) auf die Positionen Erneuern des Fangmauerwerks im Dachboden für Arbeitshöhen über 3,2 m. Abgerechnet das erneuerte Mauerwerk.