Ohne Beistellen von Brennstoffen (z.B. Strom).
Heizen in geschlossenen Räumen ohne Unterschied der Heizgeräte, einschließlich Bedienen, Warten, Instandhalten und Umsetzen an die vom Auftraggeber bezeichneten oder erforderlichen Stellen, ohne Unterschied, ob während oder außerhalb der normalen Arbeitszeit. Die Bedienung außerhalb der normalen Arbeitzeit wird mit einer Aufzahlung geregelt. Abgerechnet in Verrechnungseinheiten, und zwar die Summe des jeweils beheizten Innenraumes in m3 mal der geheizten Tage (VE = m3 x Tage).