Bedienen der Heizgeräte früh vor und abends nach der normalen Arbeitszeit ohne Nachtbedienung.
Aufzahlung (Az) auf die Positionen Betreiben von transportablen oder stationären Heizgeräten, für das Bedienen der Geräte außerhalb der kollektivvertraglich geregelten Normalarbeitszeit. Über die Notwendigkeit, Art und Dauer des Heizens wird mit dem Auftraggeber im voraus ein Einvernehmen getroffen.