Bedienen der Heizgeräte für durchgehendes Heizen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen.
Aufzahlung (Az) auf die Positionen Betreiben von transportablen oder stationären Heizgeräten, für das Bedienen der Geräte außerhalb der kollektivvertraglich geregelten Normalarbeitszeit. Über die Notwendigkeit, Art und Dauer des Heizens wird mit dem Auftraggeber im voraus ein Einvernehmen getroffen.